Welche Regelungen gelten für das Schulgeld?

Wie berechnet sich das Schulgeld? Das Schulgeld richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Familieneinkommen des Vorjahres). Je nach Einkommensstufe gilt ein monatlicher Festbetrag; ab einer festgelegten Einkommensgrenze wird ein prozentualer Anteil des Einkommens berechnet.

Wie erfolgt der Einkommensnachweis? Der Nachweis erfolgt jährlich über Einkommensunterlagen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung oder Steuerbescheid) innerhalb einer vorgegebenen Frist. Werden keine Nachweise eingereicht, wird der vertragliche Höchstsatz berechnet.

Welche Rabatte und Nachlässe gibt es?

  • Frühzahler-Rabatt: Ein Prozentnachlass bei jährlicher Vorauszahlung des Gesamtbetrags.
  • Geschwisterrabatt: Gestaffelte Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie.
  • Leistungsstipendium: Monatlicher Beitragsrabatt bei herausragenden schulischen Leistungen (z. B. ab einem festgelegten Notendurchschnitt).
  • Härtefallregelung: Weitere Ermäßigungen bei unverschuldeten wirtschaftlichen Notlagen auf Antrag.

Welche Zusatz- und Nebenkosten fallen an?

  • Niedrigste Einkommensstufe: Die Gesamtkosten sind gedeckelt. Aufnahme-, Verwaltungs- und interne Prüfungsgebühren entfallen hier komplett.
  • Regelbeiträge: In höheren Stufen richten sich Nebenkosten nach dem Vertrag bzw. der Gebührenordnung.
  • Externe Gebühren: Kosten für externe Prüfungen (z. B. Kammern) sind stets separat zu tragen.

Datenschutz: Alle eingereichten Einkommensnachweise unterliegen dem Datenschutz, werden ausschließlich zur Berechnung verwendet und nach der Festsetzung vernichtet oder zurückgegeben.


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