Wo gebe ich meine Krankschreibung ab?

Wenn du krank bist, muss du dich gleich am ersten Fehltag im Sekretariat melden. Deinen Krankenschein musst du spätestens drei Tage nach Beginn deiner Erkrankung ebenfalls im Sekretariat abgeben. Ein elektronischer Krankenschein ist dafür leider nicht ausreichend, da wir als Schule nicht darauf zugreifen können. Als Nachweise gelten deshalb:

  • der Ausdruck der ärztlichen Bescheinigung (z.B. Patientenausdruck)
  • eine Bescheinigung für Arbeitgeben (Arbeitgeber-Ausfertigung)
  • vergleichbare ärztliche Bestätigungen (z.B. Liegebescheinigung vom Krankenhaus).

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